18.01.2020 bis 20.01.2020
Pflicht zur Einschreibung besteht für alle Kinder, die im Sprengel der Volksschule Gröbming wohnen, und bis zum 31.08.2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Ein Lebensjahr gilt mit dem Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages als vollendet. Für ein am 1.September geborenes Kind beginnt die Schulpflicht also mit seinem 6. Geburtstag.