Externistenprüfungen zum Nachweis des zureichenden Erfolges bei häuslichem Unterricht
Die Erziehungsberechtigten stellen an der Prüfungsschule ein Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung. Folgende Unterlagen müssen dabei übermittelt werden:
1. Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung
2. Personaldokumente zum Nachweis des Namens und Geburtsdatums
3. Genehmingungsschreiben der Teilnahme am häuslichen Unterricht durch die Bildungsdirektion für Steiermark.
4. Das der Externistenprüfung vorausgehende letzte Jahreszeugnis bzw. das Externistenprüfungszeugnis über das vorausgehende letzte Schuljahr.
Bringen Sie eine Einzahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr spätestens zur Prüfung mit.
Durchführung der Prüfung
Prüfungsinhalte
Es wird nach dem österreichischen Lehrplan für öffentliche Volksschulen geprüft: Die Prüfung erfolgt nach keinem speziell ausgewählten Schulbuch. Alle gängigen österreichischen Schulbücher sind für die jeweilige Schulstufe an den Lehrplan angelehnt. Die verschiedenen Schulbücher können im häuslichen Unterricht als Orientierungshilfe dienen. Grundlage und Stoffgebiet für die Prüfung bietet der Lehrplan der jeweiligen Schulstufe.